rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG | beratende ingenieure
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Neuer Energieausweis: Ab wann gilt was – und was jetzt wichtig wird

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zum Energieausweis in den kommenden Monaten verschärfen sich die Anforderungen für Eigentümer, Bauherren und Planer.

Künftig muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorliegen, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Ziel ist mehr Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden und eine bessere Vergleichbarkeit für Käufer und Mieter. Verstöße gegen die Vorlagepflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.

Unsere Empfehlungen: Eigentümer sollten bestehende Energieausweise frühzeitig prüfen und bei Bedarf aktualisieren lassen. Bauherren und Architekten sollten energetische Kennwerte bereits in der Planungsphase konsequent berücksichtigen. Eine bauphysikalische Analyse hilft, Schwachstellen zu identifizieren, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen abzuleiten und die gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen – effizient, wirtschaftlich und zukunftssicher.