Hohe Grundstückspreise, fehlende Freiflächen: Auf der Suche nach Möglichkeiten, Wohnraum zu schaffen, rückt zunehmend die Nachverdichtung in den Blick, zum Beispiel die nachträgliche Aufstockung von Wohn- oder Bürogebäuden, Parkhäusern oder eben auch meist eingeschossig gebauten Discountmärkten. Die Süddeutsche Zeitung zitiert aus einer Studie der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts aus dem Jahr 2019, nach der in Deutschland durch Nachverdichtung bis zu 2,7 Millionen Wohnungen geschaffen werden könnten, alleine bis zu 400 000 Wohnungen durch die Aufstockung von eingeschossige Lebensmittelläden und Discountern.
Wir haben bereits mehrfach derartige Projekte begleitet. In diesen Fällen treffen Wohnen und Gewerbe unmittelbar aufeinander, so dass es immer besonderer Lärmschutzmaßnahmen bedarf, um an den eigenen Wohnungen keine Richtwertüberschreitungen durch den Marktbetrieb im Erdgeschoss zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise eingehauste Lkw-Rampen, eine Beschränkung der Lkw-Andienung auf den Tagzeitraum, geräuscharme haustechnische Anlagen und ggf. abgerückte und teilweise geschlossene Einkaufswagendepots. Auch ein Rücksprung der aufgesetzten Wohnungen bietet sich an, um Immissionskonflikten durch den Kundenparkplatz entgegenzuwirken – eigentlich erwartbar. Was aber oftmals unterschätzt wird, ist die Tatsache, dass sich Lebensmittelmärkte zumeist in Gewerbe- oder Kerngebieten befinden, in denen auch andere Betriebe Geräuschimmissionen an den geplanten aufgestockten Wohnungen verursachen. Und diese können nicht reglementiert werden – mit Ausnahme der sog. ‚architektonischen Selbsthilfe‘, d.h. mit baulichen Maßnahmen an den Wohnungen selbst.
Nach unserer Erfahrung sind solche Projekte gut realisierbar und stellen sicher eine innovative platzsparende Wohnraumergänzung dar. Sie sollten jedoch stets zu Beginn ihrer Planung hinsichtlich der gewerblichen Vorbelastung geprüft und bewertet werden.