Die Motorradsaison hat wieder begonnen, und mit ihr die Diskussion über die Lärmbelastung insbesondere durch getunte Maschinen. Der Bundesrat will jetzt handeln und spricht sich in einer am 15. Mai 2020 gefassten Entschließung dafür aus, die zulässigen Geräuschemissionen aller neuen Motorräder auf maximal 80 dB(A) zu begrenzen. Es geht um höhere Strafen, aber auch um Förderung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Kommunen und Landkreise bereits seit einem Jahr bei der Anschaffung von Motorradlärm-Displays mit bis zu 4.000 Euro. Aktuell sind rd. 30 dieser 15.000 EUR teuren Geräte in BW im Einsatz, und das offenbar mit Erfolg. Minister Hermann: „Die Motorradlärm-Displays haben sich als eine erstaunlich wirksame Maßnahme im Kampf gegen Motorradlärm erwiesen. Die Displays setzen auf Freiwilligkeit und Verantwortung der Biker. Mit diesen Anzeigen appellieren wir an die Vernunft und werben dafür, Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner zu nehmen.“
Der Förderung waren erfolgreiche Pilotversuche vorausgegangen – eine Absenkung der Lärmwerte von Motorrädern im Mittel um 1,1 bis 2,2 dB(A) konnte nachgewiesen werden. Deutliche Verbesserungen zeigten sich besonders beim Anteil der mit der größten Lautstärke vorbeifahrenden Motorräder: Deren Anteil an allen jeweiligen Vorbeifahrten verringerte sich vielfach um über 40 %. Der Effekt der Displays war also gerade bei den höchsten Lautstärken ausgeprägt.
Standardmäßig misst das Dialog-Display mit dem Frontradar die Geschwindigkeit aller zufahrenden Fahrzeuge. Bei einer Überschreitung des Tempolimits erfolgt die Rückmeldung „Langsam!“ und bei Einhaltung des Tempolimits die Rückmeldung „Danke“. Wird vom Leitpfostenzählgerät ein Motorrad erkannt, das mit überhöhter Lautstärke auf das Dialog-Display zufährt, erscheint die Aufforderung „Leiser!“. Die Gerätekombination ist so eingestellt, dass nur bei der Vorbeifahrt von Motorrädern für den Bruchteil einer Sekunde eine Schallmessung durchgeführt wird. Andere Einstellungen und der getrennte Einsatz von Dialog-Display und Leitpfostenzählgerät sind möglich.
Rechtlich-regulatorische Maßnahmen, um Motorradlärm wirkungsvoll einzudämmen, sind nach derzeitiger Rechtslage nur in engen Grenzen und unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Der für die Beurteilung der Lärmsituation zu bestimmende Lärmpegel wird nach einem bundesweit vorgegebenen Verfahren als Jahresmittelwert aus der Verkehrsbelastung aller Fahrzeuge berechnet, so dass hohe Verkehrsstärken des Motorradverkehrs an bestimmten Tagen nur anteilig in die Berechnung der Beurteilungspegel einfließen.
Es kommen in der Regel nur Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle in Frage. Die Suche nach alternativen Wegen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle, um dem Motorradlärm zu begegnen, ist also sinnvoll, Lärmdisplays sind ein hilfreicher Beitrag.