Dank der immer besser werdenden akustischen Isolierung von Außenlärm werden sehr niedrige Geräuschpegel im Gebäudeinneren, die früher niemandem aufgefallen wären, heute sehr gut wahrgenommen. Das gilt auch für Aufzugsanlagen. Aufzüge verursachen immer sowohl eine Luft- als auch eine Körperschallübertragung. Beide Übertragungsarten müssen durch die Bauteildimensionierung und die gewählten Anschlusskonstruktionen ausreichend minimiert werden. Die Erfüllung der baurechtlichen Mindestanforderungen ist dabei für den Wohnungsbau meist nicht ausreichend. Hier stellen die erhöhten Anforderungen den Stand der Technik dar. Da meistens die Weiterleitung von Körperschall in den schutzbedürftigen Räumen wahrgenommen wird, ist es notwendig, diese besonders im Blick zu behalten.
Die höchste Dämmung von Körperschall kann erreicht werden, indem der Aufzugsschacht vom restlichen Gebäude komplett entkoppelt wird. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Decken nicht an die innere Schachtwand angeschlossen werden und dass im Bereich der Schachtabschlusstüren, welche an der inneren Schale befestigt werden, überall Trennfugen zu der äußeren Schale erhalten bleiben. Bei der einschaligen Ausführung wird die Körperschallweiterleitung durch die flächenbezogene Masse minimiert.
Im Jahr 2019 wurden das Blatt 1 und Blatt 2 der VDI Richtlinie 2566 in die DIN 8989 „Schallschutz von Aufzugsanlagen“ überführt. Die DIN 8989 regelt seither die Planung und Ausführung zur Erfüllung von drei definierten Schallschutzzielen. Die Schallschutzziele lehnen sich dabei an die DIN 4109 und an die VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau“ an.
Zur Erfüllung der Mindestanforderungen ist der maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel LAF,max,nT ≤ 30 dB(A) in schutzbedürftigen Räumen zu unterschreiten. Die Kennwerte für einen verbesserten Schallschutz werden mit LAF,max,nT ≤ 27 dB(A) für einen ‚hohen‘ bzw. LAF,max,nT ≤ 24 dB(A) für einen ‚besonders hohen‘ Schallschutz beziffert.
Mit jeder dieser Anforderungsstufen sollen die in die Konstruktion eingeleitete Energie reduziert sowie die flächenbezogene Masse erhöht werden. Dies erfolgt einerseits durch Vorgabe der einzuhaltenden Schallemissionskennwerte und andererseits durch die Vorgabe der flächenbezogenen Massen von Wänden und Decken.
Da sich sowohl bei der Schachtkonstruktion als auch bei der Aufzugstechnik technische und wirtschaftliche Grenzen ergeben, weist die DIN 8989 explizit auf den hohen Stellenwert der Grundrissgestaltung hin. Es gilt, eine direkte Angrenzung des Aufzugsschachts an einen schutzbedürftigen Raum zur Erfüllung eines erhöhten Schallschutzes zu vermeiden. Fazit: Mit der DIN 8989 wurde dem Bauakustiker ein wertvolles Dokument für die Planung unterschiedlicher Schallschutzziele in die Hände gelegt. Leider folgt die Norm nicht dem aktuellen Holzbau-Trend: Aufzüge in Holzbauweise werden in der Norm nicht abgehandelt.