In unserem Blog haben wir ja bereits über Abnahmemessungen und Prüfverfahren an Windkraftanlagen berichtet und darauf hingewiesen, dass die geltenden Regelwerke zur schalltechnischen Abnahme einer Windenergieanlage (WEA) aus unserer Sicht ungeeignet sind. Jetzt hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier einen weiteren „Fehler im System“ eingestanden. Dabei geht es um tieffrequente Geräuschimmissionen – ein Thema, das unzähligen Bürgerinitiativen contra Windkraft immer wieder Nährboden verlieh.
In Hannover gibt es die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, kurz BGR. Im Jahr 2009 veröffentlichte die BGR eine Studie über die Infraschall-Wirkung von Windenergieanlagen. Sie basierte auf Messungen, die an zwei Messstationen zur Überwachung des internationalen Kernwaffenteststoppvertrages (CTBT) in Haidmühle (Landkreis Freyung-Grafenau) und Bremen durchgeführt wurden und – neben ihrem eigentlichen Zweck – auch Aussagen zu tieffrequenten Geräuschanteilen von Windenergieanlagen aus der Umgebung lieferten. Allerdings wurde hier falsch umgerechnet: Bei der Rückrechnung der gemessenen Schallimmissionen wurde Windkraftanlagen ein 36 dB zu hoher Schallleistungspegel im tieffrequenten Bereich angelastet. Und mit der zu hohen Schallleistung wurden zahlreiche Prognosen erstellt, die eine gewisse Infraschall-Wirkung ergaben. Um 36 dB danebenzugreifen entspricht wegen der logarithmischen Skalierung von Dezibel einem Fehlerfaktor von 3981!
Natürlich kann bei komplexen wissenschaftlichen Zusammenhängen auch mal ein Fehler entstehen. Aber dass der Fehler viele Jahre schon bekannt war und nicht aufgedeckt wurde, ist unerhört, insbesondere angesichts der Größenordnung und der Bedeutung der Windkraft zur Erreichung der Ziele der Klimawende. Solange sich aber Genehmigungsverfahren als holprig und zäh erweisen und der Stand der internationalen Wissenschaft zur Entlastung von Windkraftanlagen nicht aktualisiert wird, müssen wir die Ärmel hochkrempeln, wenn wir tatsächlich im Jahr 2050 energieneutral aufgestellt sein möchten.