Ab dem 01.01.2021 führt die Bundesregierung die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ schrittweise ein. Das bisherige Nebeneinander der Förderprogramme für Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich durch BAFA und KfW soll dadurch entzerrt und für den Anwender übersichtlicher gestaltet werden. Die Zusammenlegung betrifft demnach neben dem BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ auch die Förderungen für effiziente Gebäude der KfW.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden:
- BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
- BEG-NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
- BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden).
Ab dem 01.01.2021 startet die Zuschussförderung von energetischen Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA.
Was ist förderfähig?
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Erneuerbare Energien für Heizungen
- Heizungsoptimierung sowie Fachplanung
- Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
Die Möglichkeit zur Antragstellung in den Programmen für „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (BAFA), Heizungsoptimierung (BAFA) und die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430) ist dadurch ab dem 31.12.2020 beim BAFA ausgelaufen. Diese Maßnahmen sind nun über die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM förderbar.
Ab dem 01.07.2021 werden die folgenden Förderprodukte bei der KfW eingeführt:
Zuschuss- und Kreditförderung:
- BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus)
- BEG-NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude)
Kreditförderung:
- BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden), durch KfW
Bis zum 30.06.2021 können die Anträge für die KfW Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) wie gewohnt gestellt werden.
Änderungen ab dem 01.01.2021 bei KfW-Programmen
Durch die Schrittweise Einführung ergeben sich schon ab dem 01.01.2021 Änderungen bei folgenden KfW-Programmen:
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430): Förderfähig sind nur noch Sanierungen zum Effizienzhaus. Das Beantragen einer Förderung für Einzelmaßnahmen im Programm 430 ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Ab dem 01.01.2021 stellen Sie Anträge für die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen beim BAFA in der neuen BEG EM.
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431): Der Zuschuss für Baubegleitung ist weiterhin nur möglich, wenn gleichzeitig eines der folgenden Förderprogramme der KfW für Energieeffizientes Bauen beansprucht wird:
- (Energieeffizient Bauen – Investitionszuschuss (153)
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), nur für Sanierungen zum Effizienzhaus)
Eine Kombination des Baubegleitungszuschusses (431) mit einem Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen aus der BEG EM vom BAFA ist nicht möglich. Die Fachplanung und Baubegleitung kann aber in diesem Fall auch über die BAFA gefördert werden.
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167): Ab 01.01.2021 kann der Ergänzungskredit für den Einbau von Heizung auf Basis von erneuerbarer Energien wie gewohnt beansprucht werden. Diese müssen nun allerdings die technischen Anforderungen der BEG EM erfüllen.
Ob die Förderlandschaft durch diese Neuerungen tatsächlich übersichtlicher wird, bleibt der Beurteilung des Einzelnen überlassen. Die Mitwirkung erfahrener Förderberatungen ist sicherlich weiterhin sinnvoll.