Im August 2020 wurde die derzeitige Ausgabe der DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau‘ um den Teil 5 ergänzt. Endlich gibt es wieder Klarheit bei der Festlegung des Schallschutzniveaus für den gehobeneren Bereich. Denn bislang deckte die DIN 4109 mit ihrer letzten Novellierung im Jahr 2018 nur das öffentlich-rechtliche Mindestniveau des Schallschutzes im Hochbau ab, welches aber gemäß Rechtsprechung des BGH für übliche Wohn- und Komfortstandards im Regelfall nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Empfehlungen für den ‚erhöhten‘ Schallschutz, wie im Beiblatt 2 der Vorgängerversion enthalten, entfielen mit dem Verweis auf andere Regelwerke wie z.B. die VDI 4100 und die DEGA- Empfehlung 103, die für die zivilrechtliche Vertragsgestaltung zwischen den Parteien herangezogen werden können. Jedoch findet sich in vielen Ausführungsunterlagen und Bauverträgen nach wie vor die Formulierung „erhöhter Schallschutz nach DIN 4109:1989, Beiblatt 2“. Mit Erscheinen des Teils 5 der DIN 4109-5 mit dem Titel ‚Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen“ wird das alte Beiblatt 2 nun ersetzt.
Um einen wahrnehmbar höheren Schallschutz zu erreichen, müssen lt. gängiger Fachliteratur die Luftschalldämmung um mindestens 3 dB erhöht, die Trittschallpegel um mindestens 5 dB gesenkt und die Geräusche von gebäudetechnischen Anlagen um mindestens 3 dB reduziert werden.
Bereits der Entwurf der DIN 4109- 5, veröffentlicht im Mai 2019, wurde von einigen Interessenvertretern (u.a. Verbraucherrat) kritisiert, weil hier der Mindestschallschutz der alten DIN 4109 zu großen Teilen unverändert übernommen wurde. Außerdem werden keine erhöhten Anforderungen an Außenbauteile zum Schutz gegen Außenlärm gestellt. Die Kritik wurde aufgenommen – nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Überarbeitung bereits im Gange.
Weiter wurde bemängelt, dass im Teil 5 – wie auch im Beiblatt 2 – jeweils nur eine Stufe für den erhöhten Schallschutz definiert wird. Die VDI 4100 beinhaltet hingegen drei Schallschutzstufen, in der DEGA-Empfehlung 103 werden sogar 7 Schallschutzklassen unterschieden. Hierdurch lassen sich unterschiedliche Bauweisen (Massiv-/ Leichtbau) besser differenzieren.
Ob sich der Teil 5 der DIN 4109 in der Baupraxis bewährt und ob sich die schalltechnischen Anforderungen mit den heute am Markt üblichen Baukonstruktionen einhalten lassen, wird sich zeigen. Wir werden Sie über den Fortgang informieren.